Praxis für Psychotherapie • Peter Merbach

für Kinder • Jugendliche • junge Erwachsene & Eltern

Kostenträger

Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten sind in der Regel lang. In meiner Praxis für Psychotherapie mit analytischer und tiefenpsychologischer Fachkunde kann ich Ihnen - solange es meine Kapazitäten zulassen - recht zeitnah einen Termin für ein erstes Gespräch anbieten.
In Abhängigkeit von der Art Ihrer Krankenversicherung sowie der Kooperation mit dieser kann ich Ihnen unterschiedlich schnell einen Weg zu Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie im Einzel- oder Gruppensetting offerieren.

Beihilfe der Bundespolizei


Nähere Informationen zur Antragsstellung und zur Inanspruchnahme von Psychotherapie für Bundespolizisten finden Sie hier. Die Antragsstellung und Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt hier direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten in 53754 Sankt Augustin. Machen Sie sich ausreichend kundig, wenn Sie dies nutzen möchten.

Beihilfe für Beamte

Die meisten Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in einem der rechtlich zugelassenen Verfahren. Da die Antragsstellung je nach Beihilfestelle variiert,ist es unerlässlich, sich vorab bei der betreffenden Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen für eine Antragstellung zu erkundigen. Von Ihrer Beihilfestelle erhalten Sie auch die Antragsunterlagen.
Beihilfeberechtigte des Bundes, die einen Antrag auf Psychotherapie in meiner Praxis stellen wollen, finden hier alle nötigen Informationen und Formulare für eine Antragsstellung.
Beihilfebrechtigte des Landes Baden-Württemberg können sich hier näher informieren.

Berufsgenossenschaften

Auch Berufsgenossenschaften übernehmen mehrheitlich die Kosten einer Psychotherapie in einem der gesetzlich anerkannten Verfahren, wenn eine solche zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben beitragen kann oder soll. Hier sollten Sie sich vorab bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden und mit dieser den Antragsablauf klären sowie sich die Antragsunterlagen zusenden zu lassen.
Zum 1. Juli 2024 kam es auch zu einem Anstieg für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Zwar stellt die kassenärztliche Vereinigung die notwendigen Kassensitze nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, doch haben Sie als GKV-Patient in meiner Praxis die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung über die gesetzlichen Krankenversicherungen zu finanzieren.
Auch wenn Sie Probleme mit Ihrer Krankenkasse haben, haben Widersprüche oft Erfolg, also scheuen Sie sich nicht, Widerspruch einzulegen.

Bahn-BKK

Da die Bahn Betriebskrankenkasse für ihre Mitglieder eine bessere und schnellere Versorgung gewährleisten will, besteht für Versicherte ein leichterer Zugang zu Behandlungsplätzen. Falls Sie dort versichert sind, melden Sie sich, damit ich diese Möglichkeit mit Ihrer Krankenkasse vereinbaren kann.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Weitere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie nach Kontakt mit der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und auch hier.

Heilfürsorge der Bundeswehr


Nähere Informationen zur Antragsstellung und zur Inanspruchnahme von Psychotherapie für Soldaten hier.
Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt übrigens direkt mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung. Machen Sie sich ausreichend kundig, wenn Sie dies nutzen möchten.

Postbeamten-Krankenkasse

Wenn Sie als Postbeamter bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) in der Mitgliedergruppe B krankenversichert sind, dürfen Sie sich im Krankheitsfall ohne große Hürden in eine psychotherapeutische Behandlung in einer (Privat-)Praxis für Psychotherapie begeben und sich nach einem der gesetzlich anerkannten Psychotherapieverfahren behandeln zu lassen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie auf Nachfrage bei der PBesKK. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.

Private Krankenversicherung

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Ihnen die Kosten für eine Psychotherapie in den zugelassenen Therapieverfahren größtenteils oder in vollem Umfang. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vorab bei Ihrer Versicherung, ob, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang ihre private Krankenversicherung eine Psychotherapie finanziert.
Die Kosten für Therapiestunden orientieren sich hierbei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, alle für Psychotherapie wichtigen GOP-Ziffern detailliert einzusehen: Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Seit 1. Juli 2024 haben sich die Gebührensätze verändert und wurden damit für Privatversicherte positiv angeglichen.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie sich jederzeit auch dazu entscheiden, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In diesem Fall kommt es mit dem ersten Gesprächstermin zu einem Behandlungsvertrag, sodass alle anderen gesetzlich vorgegebenen Antragsformalitäten entfallen.
Die Kosten für Therapiestunden orientieren sich hierbei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP): Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, alle für Psychotherapie wichtigen GOP-Ziffern detailliert einzusehen: Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Der wesentliche Vorteil einer privat finanzierten Psychotherapie ist sicherlich die schnellere Verfügbarkeit eines Therapieplatzes im vorliegenden Krankheitsfall und damit einhergehende kürzere Wartezeiten. Zudem bleibt die therapeutischen Behandlung "unsichtbar" für die Krankenversicherung, was möglicherweise für zukünftige berufliche Vorhaben besser sein kann.

Unimodale Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche nach Reha-Aufenthalt

Auf der rechtliche Grundlagen nach § 17 SGB VI können Leistungen zur Nachsorge im Anschluss an Leistungen zur Kinderrehabilitation nach § 15a SGB VI, wenn sie zur Sicherung des Rehabilitationserfolges der vorangegangenen Teilhabeleistung erforderlich sind. Leistungen zur Nachsorge verfolgen das Ziel, die Nachhaltigkeit des Erfolgs der Kinderrehabilitation zu sichern.
Die Einbindung der Nachsorgeleistungen in Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen durch die Berücksichtigung von Kontextfaktoren ist ein anzustrebendes Ziel. Die persönlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Leistung zur Nachsorge sind gegeben, wenn das Kind bzw. der Jugendliche an einer Leistung zur Kinderrehabilitation nach § 15a SGB VI teilgenommen hat und der Nachsorgebedarf aufgrund folgender alternativer Sachverhalte indiziert ist:

  • Das Ziel der Kinderrehabilitation ist zwar nach einer Reha erreicht, bedarf jedoch weiterer Leistungen, um nachhaltig in den Alltag integriert zu werden und so den Erfolg der Rehabilitationsleistung zu sichern.
  • Das Ziel ist im Rahmen der vorangegangenen Kinderrehabilitation damit weitgehend, aber noch nicht vollständig erreicht. Die Nachsorge ist dann für die vollständige Erreichung des Ziels erforderlich, z. B. durch weitere Verbesserung noch eingeschränkter Funktionen und Fähigkeiten.
  • Sofern dem Kind bzw. dem Jugendlichen bei der Reha (auch Familienreha) das Formular: Empfehlung für eine Leistung zur Nachsorge nach einer medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche ausgestellt wurde, ist für die Teilnahme an Leistungen zur Nachsorge keine Zuzahlung (sogar Fahrtkostenerstattungen sind möglich) zu leisten.